Deutscher Verlagspreis | Stellungnahme


23.09.2019

Feiern oder fragen?  Der Deutsche Verlagspreis 2019

Erstmals vergibt die Bundesregierung den Deutschen Verlagspreis, seit 18. September stehen 60 Gewinner fest. Für die einen ein Grund zum Feiern, für andere ein Anlass zur Recherche.

Deutschland bekennt sich stolz als Land der Dichter und Denker mit einer langen Buch- und Verlagstradition. Und das Land blickt ambitioniert nach vorne, die sozialen und ökologischen Ziele der Agenda 21 fest im Blick. Beide Aspekte fließen in die Ausschreibung der Deutschen Bundesregierung, als im Frühjahr 2019 der Deutsche Verlagspreis ausgeschrieben wird. Verantwortlich zeichnet Prof. Monika Grütters (CDU), Staatsministerin für Kultur und Medien, als Partner sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Kurt Wolff Stiftung mit im Boot. Dotiert mit rund einer Million Euro werden drei Hauptgewinne zu je 60 000 Euro und 57 zu 15 000 Euro ausgelobt. Ein reicher Geldsegen, eine echte Kulturförderung. Die Ausschreibung richtet sich speziell an kleine und mittlere Verlage, die Umsatzstarken sind vom Preisgeld ausgenommen. Detailliert wird in den Bewerbungsunterlagen nach Zahlen, Daten und Fakten gefragt. Innovation und Engagement im Sinne der Agenda 21 gehören zu den zentralen Bewertungskriterien. Alles in allem ein ausgesprochen lobenswerter Ansatz für das Kulturgut Buch und die Zukunft Deutschlands.

Mit der Teilnahmebestätigung des Staatsministeriums für Kultur und Medien an die teilnehmenden Bewerber passiert jedoch schon der erste Formfehler: Die E-Mail geht sichtbar, anstatt in Blindcopy, an 103 Verlage. Jeder Empfänger sieht, wer teilnimmt, kennt seine Mitbewerber. Und er glaubt die Anzahl der Teilnehmer zu kennen. Die Bundesregierung, Legislative der DSGVO, scheitert in der Praxis an den einfachsten Regeln des Datenschutzes.

Wohl meinend und datenschutzrechtlich korrekt erfolgt wenig später ein Hinweis, dass Bücher für die Jury noch innerhalb einer verlängerten Frist nachgereicht werden dürfen. Nach Wochen offenbart sich beim Rücklauf der Poststücke, dass das Ministerium nicht in der Lage war, seine eigene Postleitzahl korrekt anzugeben. Doch das sind die berühmten „Peanuts“, verglichen mit dem Finale.

Vier Wochen vor Verleihung der Hauptpreise auf der Frankfurter Buchmesse verkündet das Staatsministerium stolz die 60 Preisträger aus 312 Bewerbern. Dreihundertzwölf? Waren es zum Einsendeschluss nicht 103? Wollen wir mal nicht kleinlich sein. Gratulieren wir lieber ganz herzlich den innovativsten und engagiertesten deutschen Verlagen!

Wer hatte eigentlich so sorgfältig und unabhängig, wie es die eigenen Statuten beschreiben, die Sieger ausgewählt? Hier rückt die siebenköpfige Jury in den Fokus. Männer und Frauen, Autoren, Übersetzer, Marketingexperten, Blogger und Verlagsmitarbeiter. Verlagsmitarbeiter? Genau. Von teilnehmenden Verlagen, die zufällig auch einen Preis bekommen haben. Autoren und Übersetzer mit Neuveröffentlichungen, deren Verlage just auf der Siegerliste stehen. Die Informationen sind rasch und einfach zu googeln, teilweise stehen sie in den Vita-Angaben auf der Ausschreibungsseite des Deutschen Verlagspreises. Fünf von sieben Juroren stehen in irgendeiner Form aktuell in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem der Gewinner und profitieren von der Förderung. Dieselben Juroren wissen nun zudem vertrauliche Details zu Umsatzzahlen anderer Verlage und zu innovativen Konzepten. Wie konnte das passieren? Die Rückfrage beim Staatsministerium erbrachte bislang noch keine Erklärung,

Abgesehen von datenschutzrechtlichen Bedenken wirft die Vergabe des Deutschen Verlagspreises Fragen zum Wettbewerbsrecht, zu Verstößen gegen Form von Teilnahmebedingungen sowie zu persönlicher Vorteilsnahme auf. Ein Sachverhalt, der nicht nur Verlage angeht, sondern jeden Steuerzahler, denn es geht um sein Geld, das da in den Wirtschaftskreislauf fließt. Und es stellt sich die ketzerische Frage, inwieweit bei all diesen Abhängigkeiten die Bewertungskriterien rund um die Agenda 21 tatsächlich berücksichtigt wurden? Zumal Vertreter sozialer oder ökologischer Organisationen in der Jury gar nicht beteiligt waren. Ebenfalls bleibt offen, wie es nun weiter geht. Können die Preise tatsächlich unter diesen Voraussetzungen vergeben werden?

Fragen über Fragen – dem investigativen Journalismus bietet sich ein weites Feld. Dem steuerzahlenden Bürger und den Verlegern, die leer ausgingen, bleibt der Hinweis, dass es vielleicht (!) im nächsten Jahr eine neue Ausschreibung des Deutschen Verlagspreises gibt. Die Jury wurde immerhin für drei Jahre gewählt. Und wenn sie nicht enthüllt wurden, so verleihen sie noch weiter …

Persönliche Stellungnahme des Smart & Nett Verlags zu dieser Pressemitteilung

Es ist zu ahnen: Der Smart & Nett Verlag steht nicht auf der Gewinnerliste des Deutschen Verlagspreises. Das würde uns normalerweise anspornen, noch besser zu werden, noch innovativere Projekte zu machen und sie noch intensiver zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten. Die Auswahl der Jury in all ihren Abhängigkeiten hinterlässt bei uns allerdings den Eindruck, dass das Ergebnis gar nicht unbedingt unsere Leistung widerspiegelt. Und auch nicht die Leistung der anderen 252 Nichtgewinner.

Die Veröffentlichung der Zusammenhänge liegt uns am Herzen – nicht, um die beleidigte Leberwurst an die große Glocke zu hängen, sondern um diejenigen ins Rampenlicht zu rücken, die dafür verantwortlich sind. Verantwortlich für die Projektdurchführung, für die Auswahl der Jury und für die Integrität ihrer Mitglieder.

Für das Vertrauen in die Regierung entgegen der Politikverdrossenheit ist die Vorbildfunktion unabdingbar, sei es in Sachen Datenschutz, aber vor allem hinsichtlich der Vermeidung von Vorteilsnahme. Auch Juroren selbst tun gut daran, die eigene Glaubwürdigkeit zu stärken und ihr Amt ernst zu nehmen.

Weitere Informationen und konkrete Rechercheergebnisse erhalten Sie auf Anfrage beim Smart & Nett Verlag.

Achtung:
Neueste Infos gibt es in unserer aktuellen Stellungnahme

Pressemitteilung bei openPR

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